14.07.2010

«Sehr problematisch»

Nachgefragt Ruth Baumann-Hölzle, Ethikerin

Frau Baumann-Hölzle, wie beurteilen Sie den Entscheid der Walliser Regierung, Bernard Rappaz notfalls mit Zwangsernährung am Leben zu halten?

Ruth Baumann-Hölzle: Zwangsmassnahmen sind immer sehr heikel. Jedes Individuum hat das Recht und die Freiheit, lebenserhaltende Massnahmen abzulehnen und sich damit unter Umständen selbst zu schädigen. Dies ist aus medizin-ethischer Perspektive massgebend, sofern der Patient urteilsfähig ist.

Ihrer Meinung nach ist das persönliche Abwehrrecht eines urteilsfähigen Häftlings also höher zu gewichten als die Fürsorgepflicht des Staates.

Baumann-Hölzle: Das Argument der Fürsorgepflicht sticht in dem Moment nicht. Da Bernard Rappaz seinen Willen früh vor seiner Haft exakt für diese Situation festgehalten hat, hat er nun auch in dieser Situation das Recht, lebenserhaltende Massnahmen abzulehnen.

Offenbar hat Rappaz gegenüber Journalisten geäussert, dass er an sich am Leben bleiben wolle und den Walliser Behörden vertraue. Würde das die Patientenverfügung relativieren?

Baumann-Hölzle: Wenn dem wirklich so wäre, hätte er jederzeit wieder Nahrung zu sich nehmen können. Man müsste ganz klar wissen, ob er seinen Willen bezüglich dieser Verfügung geändert hat. Das müsste mehr als eine Person bezeugen können. Man kann sich grundsätzlich fragen, ob ein Mensch in der Haft das Abwehrrecht verliert und die Lebenserhaltungspflicht des Staates in dieser Situation überwiegt. Man verhindert zum Beispiel auch, dass jemand im Strafvollzug Suizid begeht. Allerdings ist es beim Suizid so, dass es um das Recht geht, eine Handlung zu vollziehen, und nicht wie hier darum, eine Handlung zu unterlassen. Der Staat ist nicht verpflichtet, jemandem die Massnahmen zum Suizid zur Verfügung zu stellen. Das hat das Bundesgericht mehrfach festgehalten. Es besteht kein Anspruchsrecht auf Suizid. Das Abwehrrecht gegenüber lebenserhaltenden Massnahmen ist davon aber klar zu unterscheiden. Eine andere Überlegung wäre es, ob sich Rappaz mit seinem Verhalten der Justiz entziehen will. Dann müsste man sich fragen, ob der Staat das Recht haben soll, jemanden am Leben zu halten, um ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Das wäre eine ganz andere Begründung für eine Zwangsernährung.

Der Staat würde gewissermassen dafür sorgen, dass ein Verurteilter seine Strafe tatsächlich absitzen muss.

Baumann-Hölzle: Es ginge dann nicht darum, mittels der Strafe die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Es ginge eher um Rache des Staates. Als kürzlich in Deutschland Terroristen begnadigt wurden, ist ganz klar festgehalten worden, dass der Staat nicht Rache nehmen darf.

Bernard Rappaz könnte die Regierung verklagen, sollte diese eine Zwangsernährung verordnen. Würden Sie ihm dazu raten?

Baumann-Hölzle: Es wäre sicher interessant, zu sehen, wie ein solcher Rechtsfall beurteilt würde.

Interview Eveline Rutz

Ruth Baumann-Hölzle leitet das interdisziplinäre Institut für Ethik im Gesundheitswesen, «Dialog Ethik». Die Theologin ist Mitglied der kantonalen Ethikkommission Zürich sowie der nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin.

 

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