02.05.2009

Persönliche Daten – ein schützenswertes Gut

Abstimmung vom 17. Mai Einführung von elektronisch gespeicherten Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen

Die Redaktion der «Schaffhauser Nachrichten» lehnt die Änderung des Ausweisgesetzes aus datenschützerischen Erwägungen ab. Es gibt keine plausiblen Gründe, war-um jeder Passbesitzer persönliche Daten dem Staat übergeben soll.

Von Adrian Schumacher

Der weltweite Trend zur Speicherung biometrischer Daten in Ausweisschriften hat auch die Schweiz erfasst. Seit dem September 2006 stellt sie im Rahmen eines befristeten Versuchs neben den herkömmlichen auch biometrische Pässe – sogenannte E-Pässe – aus. Vom kommenden März an dürfen im Schengen-Raum als Folge der Weiterentwicklung gemeinsamen Rechts nur noch Pässe mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten ausgegeben werden. Im neuen Pass würden nebst einem Gesichtsbild auch zwei Fingerabdrücke des Inhabers auf einem elektronischen Chip gespeichert. Das ist der Grund, warum die Stimmberechtigten am 17. Mai über die Änderung des Ausweisgesetzes zu befinden haben.

Aufgrund der gemachten Erfahrungen ist gegen die Einführung von E-Pässen an sich nichts einzuwenden. Die Schengen-Staaten versprechen sich von diesem Schritt, dass Fälschungen von Passschriften erschwert und Missbräuche verhindert werden können. Eine automatisierte Personenidentifikation dürfte das Reisen für die Bürger zudem leichter machen.

Eine zentrale Datenbank lässt sich nicht mit Sicherheitsargumenten rechtfertigen

Erscheinen die obengenannten Argumente plausibel, so trifft das auf einen weiteren Punkt der Vorlage nicht zu. Der Umstand, dass die biometrischen Daten nicht nur auf einem Chip im neuen E-Pass, sondern auch auf einer zentralen Datenbank beim Bundesamt für Polizei abgespeichert werden sollen, lässt sich mit dem Nachvollzug gemeinsamen Schengen-Rechts nicht erklären. Die Argumentation des Bundesrats, dass eine missbräuchliche Verwendung von Pässen dadurch zusätzlich erschwert würde, reicht als Begründung ebenfalls nicht aus. Dass andere Schengen-Staaten wie Deutschland auf eine zentrale Speicherung der Daten verzichten, spricht für sich. Zudem lehrt die historische Erfahrung, dass umfassende Datenbanken Begehrlichkeiten wecken. Zwar dürften die Passdaten nach einem Ja am 17. Mai nicht für Fahndungszwecke verwendet werden, doch es wäre abzusehen, dass diese Einschränkung in Zukunft Anlass zu kontroversen Diskussionen liefern würde – spätestens dann, wenn ein Gewaltverbrechen die Schweiz aufwühlt. Datenschutz im eigentlichen Sinn richtet sich nur gegen den Missbrauch. Er ist ein Teil der persönlichen Freiheit und stellt somit ein liberales Grundrecht dar. Jeder soll selber darüber bestimmen dürfen, wem und aus welchen Gründen er Persönliches offenbart. Eingriffe des Staates in dieses Grundrecht bedürfen einer besonderen Rechtfertigung, die im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.

Die Reisefreiheit ist auch im Falle eines Neins nicht ernsthaft gefährdet

Wer dieser Freiheit den drohenden Verlust der Reisefreiheit gegenüberstellt, betreibt Angstmacherei. Letztere ist bei einem Nein am 17. Mai nicht ernsthaft in Gefahr. Zwar wird die Schweiz aus Zeitgründen bis zum 1. März 2010 nicht in der Lage sein, biometrische Pässe nach Massgabe des Schengen-Abkommens auszustellen. Doch für diesen Fall sehen die Verträge die Möglichkeit für eine Übergangsregelung vor. Sollte der Bundesrat bald eine neue Vorlage, die nicht über die Anforderungen von Schengen hinausgeht, in Aussicht stellen, dürfte sich weder im Ausland noch in der Schweiz ernsthaft Widerstand regen. Eine neuaufgegleiste Vorlage müsste sich ernsthaft mit den Alternativen zu einer zentralen Speicherung der Passdaten befassen. Aufgrund ihrer Erwägungen empfiehlt die Redaktion der «Schaffhauser Nachrichten», die Vorlage abzulehnen.

Argumente Pro

Reisefreiheit Biometrische Pässe sind eine Voraussetzung dafür, dass Schweizer Bürger auch in Zukunft visafrei ins Ausland reisen können. Vereinbarungen Die Schweiz ist durch das Schengen-Abkommen zur Einführung von biometrischen Pässen verpflichtet. Bei einem Nein könnte die Mitgliedschaft gefährdet sein. Wirtschaft Der Tourismusstandort Schweiz ist auf eine unkomplizierte Einreise von Gästen angewiesen. Sicherheit Biometrische Pässe sind optimal gegen Fälschungen geschützt.

Argumente Contra

Datenschutz Biometrische Daten stärken den Überwachungsstaat und unterwandern den Datenschutz. Sicherheitsrisiko Der Datenspeicher birgt Risiken. Er kann auch von anderen Stellen als der Grenzpolizei abgerufen werden. Unnötig Mit der Einführung einer zentralen Datenbank geht der Bund über das hinaus, was der Vertrag von Schengen beziehungsweise die USA von der Schweiz fordern.

 

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